Nachdem die Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 auf 16% bzw. 5% zu einem erheblichen Aufwand, nicht nur in der Energiewirtschaft geführt hat, steht nun die Erhöhung auf die Ausgangssteuersätze in Höhe von 19% bzw. 7% vor der Türe. Dies bedeutet erneut einen hohen Umsetzungsaufwand. Nicht nur die veröffentlichten Preisblätter müssen angepasst werden, sondern auch Abschlagspläne und die Verträge sind entsprechend anzupassen. Daneben müssen die Steueranmeldungen nun auch korrigiert werden, wenn die Vorsteueranmeldung nicht korrigiert wurden oder hierbei Fehler unterlaufen sind. Daneben muss die Energieversorgung nach Stellung der Jahresabschlussrechnung verstärkt mit Kundenbeanstandungen rechnen, denn die Energieversorger haben sich nicht einheitlich für den Umgang mit der Umsatzsteuersenkung entschieden. Detaillierte Informationen können dem BMF-Schreiben vom 30.06.2020 entnommen werden.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.pdf?__blob=publicationFile&v=5