Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien voranzutreiben. Bis Ende 2021 sollen zusätzliche 50.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Angesprochen werden mit der Förderung kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere des Einzelhandels und des Hotel- und Gaststättengewerbes, kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften. Neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur soll insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags gefördert werden. Förderfähig ist neben der erstmaligen Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt der Netzanschluss. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben und ist mit einem Maximalbetrag, der von der Art der Ladeinfrastruktur abhängt, gedeckelt. Das Gesamtfördervolumen beträgt rund 300 Mio. €, die elektronische Antragstellung ist vom 12.04.2021 bis zum 31.12.2021 möglich.