Die Bundesnetzagentur will Verteilnetzbetreibern eine weitreichende Regelung sogenannter steuerbarer Verbraucher wie Ladestationen oder Wärmepumpen ermöglichen. Allerdings dürfen Eingriffe nur erfolgen, wenn messtechnisch nachweisbar eine Überlastung des entsprechenden Netzstranges droht. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das die Behörde nun im Rahmen eines Festlegungsverfahrens zur Konsultation gestellt hat. Die Festlegung steht im Zusammenhang mit der Neufassung des Paragrafen 14a EnWG, der den Umgang mit steuerbaren Verbrauchern regelt und schon seit Längerem auf eine Reform wartet. Diese stößt die Bundesnetzagentur mit dem Festlegungsverfahren an.

Nur so viel steuern wie unbedingt nötig

In dem Eckpunktepapier konstatiert die Bundesnetzagentur zunächst, dass der Hochlauf von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen die Verteilnetze absehbar vor „große Herausforderungen“ stelle. Daher bedürfe es „des Instruments der Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber“. Zugleich setzt die Behörde den Eingriffen durch den Netzbetreiber enge Grenzen. Dieser dürfe nur so viel steuern, „wie unbedingt nötig ist“. Droht keine Gefahr der Überlastung mehr, muss der Netzbetreiber den Steuerbefehl aufheben. Eine vollständige Abschaltung einzelner Verbraucher gestattet die Bundesnetzagentur nicht. Die Behörde betont zugleich, dass Netzbetreiber für die Umsetzung dieser Prozesse die Digitalisierung ihrer Niederspanungsnetze beschleunigen müssen.

Die Betreiber steuerbarer Einrichtungen sollen im Gegenzug von einer pauschalen Ermäßigung der Netzentgelte profitieren. Die Höhe dieser Netzentgeltreduzierung ist nicht Bestandteil der Konsultation, sie soll aber bundesweit einheitlich und kalenderjährlich ausgewiesen werden. Für Hausanschlüsse, die über eine intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) verfügen, will die Bundesnetzagentur eine Sonderregel der Prosumersteuerung einführen. In dem Falle steuert der Netzbetreiber die Verbrauchseinrichtung nicht selbst, sondern übermittelt den entsprechenden Steuerungsbefehl an das häusliche EMS.

Absage an Automobilindustrie

Mit ihren Vorschlägen erteilt die Bundesnetzagentur den Vorstellungen der Automobilwirtschaft bezüglich der Steuerung von Ladeboxen eine klare Absage. Die Autobauer hatten darauf gedrängt, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur auf Basis der Freiwilligkeit erfolgen dürften. Betreiber von Ladestationen sollten also die Möglichkeit haben, sich der Steuerung durch den Netzbetreiber zu entziehen. Ansonsten drohe die Elektromobilität aus Kundensicht an Attraktivität einzubüßen. Mit dieser Argumentation hatte die Automobilwirtschaft den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) überzeugt, der Anfang 2021 einen Entwurf zur Reform von 14a EnWG aus seinem Hause verwarf.

Seitdem hat die Energiebranche auf einen neuen Anlauf zu dem Thema gewartet. Der Bundestag hatte schließlich im Juli dieses Jahres die Bundesnetzagentur damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Die Konsultation des Eckpunktepapers läuft bis zum 27. Januar. Gelten sollen die Neuregelungen dann ab dem 1. Januar 2024. Für solche steuerbare Einrichtungen, die bereits eine Netzentgeltermäßigung nach § 14a EnWG erhalten, sollen Übergangsregeln bis Ende 2028 gelten.