Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur hat eine zweite Konsultation zur Änderung der Festlegung Lieferantenwechselprozesse Gas (GeLi Gas) gestartet. Neu zu regeln ist in der GeLi Gas 2.0 vor allem die mögliche Anbindung neuer Messeinrichtungen für Gas an Smart-Meter-Gateways im Stromsektor. Deshalb hatte die Beschlusskammer 7 schon 2019 das Festlegungsverfahren mit dem Ziel einer Harmonisierung der Geschäftsprozesse im Gas- und Stromsektor gestartet. In den Stellungnahmen zu dem damaligen Festlegungsentwurf hatten Marktteilnehmer dafür plädiert, Erfahrungen mit den neuen Prozessen im Stromsektor abzuwarten. Diese sind in der Marktkommunikation 2020 (MaKo 2020) geregelt. Die Beschlusskammer 7 war auf diese Anregung eingegangen und hatte das Festlegungsverfahren erst einmal nicht weiterverfolgt. Nach der Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways glaubt die Beschlusskammer 7 sei der richtige Zeitpunkt gekommen, das Verfahren wieder aufzugreifen. „Mit dem sich abzeichnenden Rollout Strom und der damit einhergehenden faktischen Umsetzung einer Anbindungsverpflichtung von neuen Messeinrichtungen Gas eröffnet sich erstmals ein tatsächlicher Anwendungshorizont für den Gasbereich“, schreibt die Beschlusskammer in der Begründung zur Einleitung der zweiten Konsultation.

An den Inhalten der neuen GeLi Gas 2.0 hat sich gegenüber der ersten Fassung aus dem Jahr 2019 nur wenig verändert. Die Beschlusskammer betont in dem neuen Konsultationsdokument, grundsätzlich sei die Anforderung an die verschiedenen Marktrollen bei der Anbindung von neuen Messeinrichtungen Gas in den Kommunikationsprozess der Netzbetreiber in den Stellungnahmen nicht infrage gestellt worden. Etlichen kritischen Anmerkungen zu Einzelregelungen aus den 18 Stellungnahmen ist die Beschlusskammer nicht gefolgt. Kritisch wurde zum Beispiel die Vorgabe kommentiert, für SLP-Entnahmestellen auf Wunsch des Verbrauchers stündliche Messwerte zu übermitteln, wenn eine neue Messeinrichtung Gas an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen ist. Damit soll für Verbraucher ein zusätzliches Informationsangebot geschaffen werden.

Marktteilnehmer haben dafür plädiert, erst einmal abzuwarten, welche technischen Lösungen und welche Nachfrage nach Informationen sich im Gassektor entwickeln werden. Die Pflicht einer stündlichen Datenübermittlung, wenn dies möglich ist und vom Verbraucher gewünscht, ist auch in dem neuen Vorschlag der BK 7 enthalten. Auch die neue Struktur der GeLi Gas 2.0 hat die Beschlusskammer 7 beibehalten. Das Dokument besteht nur noch aus schlanken 14 Seiten, da alle detaillierten Beschreibungen der Umsetzungsprozesse und alle Ablaufdiagramme entfernt wurden. Die Ausgestaltung der Umsetzung soll von der Branche in gesonderten Dokumenten selbst erarbeitet werden. Die Freude darüber hielt sich in den Stellungnahmen sehr in Grenzen.

Ein neuer Vorschlag der Beschlusskammer 7 für die zweite Konsultation ist die Einführung eines elektronischen Preisblatts auch für Gas. Dabei hat sich die Beschlusskammer weitgehend an den entsprechenden Vorgaben im Stromsektor orientiert.

Die GeLi Gas 2.0 soll zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten. Bis zum 28. Januar können Marktteilnehmer zu den Vorschlägen der Beschlusskammer 7 schriftlich Stellung nehmen.

Ansprechpartner: Jill-Emmy Vaupel