Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die zugunsten des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffene erstinstanzliche Entscheidung des VG Köln aufgehoben.

Mehrere Messstellenbetreiber haben sich in einem Eilverfahren gegen die Vollziehung der Marktverfügbarkeitserklärung des BSI gewandt. Anfang 2020 hatte das BSI die Marktverfügbarkeit erklärt und damit den Startpunkt für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme gesetzt und dies, obwohl die vom BSI zertifizierten intelligenten Messsysteme die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Anforderungen nicht erfüllen.

Das Gericht ist er Auffassung, dass die dem BSI zukommende Kompetenz, technische Richtlinien nach dem technischen Fortschritt abzuändern, nicht beinhaltet, die gesetzlichen Mindestanforderungen, die das MsbG vorsieht, zu unterschreiten. Die derzeit verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten den Anforderungen des MsbG nicht. Vor diesem Hintergrund hält das Gericht die Marktverfügbarkeitserklärung des BSI für voraussichtlich rechtswidrig.

In der Branche hat der Beschluss bereits heftige Diskussion ausgelöst. Der Eilbeschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es bleibt damit spannend, wie in der nächsten Instanz entschieden wird.