Die Netzbetreiber bekommen etwa ein halbes Jahr mehr Zeit zur Automatisierung und Standardisierung von Prozessen im Rahmen der Marktkommunikation 2022. Aufgrund von gegenwärtig „schwerwiegenden Hindernissen“ sei eine fristgerechte Implementierung aktuell nicht möglich, teilten die Beschlusskammer 6 und 7 der Regulierungsbehörde mit. Der ursprüngliche Stichtag für den Start der Umsetzung der Datenformate einschließlich der Marktkommunikation 2022 (Mako 2022) war der 1. April dieses Jahres. Die Umsetzung der mit den Mitteilungen Nr. 24 (01.10.2021) und Nr. 25 (15.10.2021) zu den Datenformaten veröffentlichten neuen Nachrichtentypversionen verschiebt sich demnach auf den 1. Oktober. Dies gilt insbesondere für die Anpassung der GPKE, MaBiS, WiM und MPES sowie des elektronischen Preisblatts zur Weiterentwicklung der Netznutzungsbedingungen Strom (BK6-20-016, Tenorziffer 1 bis 4). Von den Veränderungen der Marktkommunikation betroffen sind daher insbesondere die Marktrollen der Netzbetreiber (NB), Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Lieferanten (LF), Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) und Messstellenbetreiber (MSB).

 

Diese Verschiebung auf den 1. Oktober 2022 sei Wunsch „zahlreicher Unternehmen“, die sich an die Bundesnetzagentur gewandt haben, hieß es. Im November 2021 haben zahlreiche Hackerangriffe, unter anderem auf für die Energiebranche tätige IT- und Softwareunternehmen, die Datenanpassungen um mehrere Monate zurückgeworfen. Nach Kenntnis der Beschlusskammern sind mehrere hundert Unternehmen und Marktrollen in den Sparten Strom und Gas von diesen Verzögerungen betroffen. Nach wie vor stehe die Energiebranche zudem vor hohen Belastungen durch weitere noch laufende und kommende Anpassungen der Mako, wie Nachbesserungen bei Bilanzkreistreue und Redispatch 2.0 und erschwerten coronabedingten Bedingungen. Das Festhalten am Umsetzungsstichtag würde eine nicht zu tolerierende Gefahr „einer tiefgreifenden Störung der bundesweiten Marktkommunikation“ verursachen, hieß es weiter.

 

Nicht von der Verschiebung betroffen sind:

  • die Vorgaben zur Umsetzung der XML Formate aus der Festlegungen zum Redispatch 2.0,
  • die Vorgaben zur Einführung des neuen Netznutzungsvertrages / Lieferantenrahmenvertrages zum 01.04.2022 (zu Übergangsregelungen im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 30.09.2022 beachten Sie bitte auch die Mitteilung Nr. 2 zur Festlegung BK6-20-160)
  • diejenigen Vorgaben der Festlegung BK6-20-160, deren Implementierung (auch unter Berücksichtigung des BDEW-Einführungsszenarios) erst zum Stichtag 01.10.2022 oder 01.01.2023 anstehen.
  • die Vorgaben „Regelungen zum Übertragungsweg“, Version 1.5, anzuwenden ab 01.04.2022

 

Ansprechpartner: Jill-Emmy Vaupel