Bereits im Jahr 2019 hat die Bundesregierung den Masterplan Ladeinfrastruktur verabschiedet, in dem die Aktivitäten des Bundes zum verstärkten Ausbau der Ladeinfrastruktur gebündelt wurden. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II enthält nun die ressortübergreifende Gesamtstrategie für die Aufgaben der nächsten Jahre. Ziel ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Bis 2030 soll Deutschland über 1 Mio. öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkt verfügen und damit zum globalen Leitmarkt für E-Mobilität werden.

Insgesamt soll der Aufbau und Betrieb von Ladepunkten einfacher, bequemer und schneller sowie Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiver werden und so höhere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren.

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II umfasst insgesamt 68 Maßnahmen in den Bereichen Förderung, Befähigung von Kommunen, Flächenverfügbarkeit, Stromnetzintegration, Laden an Gebäuden und Nutzfahrzeuge. Adressiert werden Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, Investoren, Betreiber und Anbieter sowie die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft. Insbesondere die engere Verzahnung von Elektromobilität und Stromnetzen, der Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, die schnelle und möglichst unbürokratische Zurverfügungstellung der erforderlichen Flächen sowie die Mobilisierung privater Investoren werden von dem Masterplan Ladeinfrastruktur II stärker in den Blick genommen.

Daneben hat das Bundesverkehrsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium bereits am 26. August 2022 die Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa) gegründet. Die ISLa soll insbesondere die Abstimmung und die Koordination innerhalb der Bundesregierung erleichtern und die Zusammenarbeit stärken. Daneben soll die ISLa etwaige Fehlentwicklungen und Ausbaulücken frühzeitig erkennen und erforderlichenfalls nachsteuern.

Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel