BGH Urteil – Ersetzung einer Preisänderungsklausel und Verwendung unterschiedlicher Referenzjahre für den Ausgangspreis einerseits und das Markt- und Kostenelement andererseits
Am 27.09.2023 erging ein nennenswertes Urteil des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über geänderte Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen. Wesentlicher Inhalt dieses Urteils ist die Frage, ob ein Versorger für den Ausgangspreis einerseits und für das Markt- und Kostenelement andererseits unterschiedliche Referenzjahre wählen darf. Ersetzung einer Preisänderungsklauseln Grundsätzlich ist es Versorgern gestattet eine Preisänderungsklausel während eines laufenden Versorgungsverhältnisses einstig für die Zukunft anzupassen, wenn diese Klausel von Vertragsbeginn an unwirksam ist oder nach Vertragsbeginn unwirksam geworden ist. Die geänderte Klausel muss jedoch im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen des §24 Abs. 4 AVBFernwärmeV stehen. Erforderlich ist unter anderem, dass die Preisänderungsklausel sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt [...]