Verschwiegenheitspflicht versus Berichtspflicht kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat – Bundesverwaltungsgericht stärkt Transparenz und demokratische Kontrolle in kommunalen Beteiligungen
Die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern kommunaler Unternehmen steht seit jeher in einem Spannungsverhältnis zur Berichtspflicht gegenüber den kommunalen Vertretungsorganen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. September 2024 stellt nun eine bedeutende Weichenstellung dar, die das öffentliche Interesse an Transparenz und demokratischer Kontrolle stärkt. 1. Wesentliche Inhalte der BVerwG-Entscheidung Im konkreten Fall hatten Fraktionen des Stadtrats Mönchengladbach vom Oberbürgermeister Einsicht in Unterlagen einer Aufsichtsratssitzung einer Aktiengesellschaft (X-AG) gefordert, an der die Stadt mittelbar beteiligt ist. Der Oberbürgermeister, selbst Mitglied dieses Aufsichtsrats, verweigerte die Einsicht mit Verweis auf seine gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten der klagenden Fraktionen und stellte klar, dass die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 394 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) für Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den [...]