Der Bundestag hat einen Antrag zu einem Verbot von Gas- und Stromsperren abgelehnt. Zuvor wurde gefordert, Energieversorgern Stromsperren und Gassperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbieten. Millionen Menschen könnten sich ihre Energierechnungen nicht mehr leisten, darum müsse es sofort verboten werden, dass Menschen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, Strom oder Gas in ihrer Wohnung abgeschaltet wird, so die Argumentation.

Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass die Kosten von Strom- und Gassperren bei den Energieversorgern hängen bleiben, allen voran bei den 900 Stadtwerken. Den Stadtwerken würde so die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Daneben wurde betonte, dass die auf den Weg gebrachten Entlastungspakete verhindern sollen, dass es überhaupt erst zu den Strom- und Gassperren kommt und Stadtwerke und Versorger auf nicht bezahlten Rechnungen sitzen bleiben.

Dennoch soll es Abwendungsvereinbarungen geben. Hierfür wurden bereits gesetzliche Anpassungen in dem Bereich angekündigt. Ein Kündigungsmoratorium war im dritten Entlastungspaket jedoch nicht enthalten. Die Bundesregierung will hingegen die Möglichkeit schaffen, Energiekosten zu stunden, wenn Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten ihre Kosten nicht bezahlen können.

Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel