Im Rahmen der 38. Mitgliederversammlung der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. wurden am 27. Oktober 2021 einige Veränderungen im Vorstand beschlossen. Rechtsanwältin Sarah Schweizer, Partnerin von BW Schweizer & Kollegen, wurde als erste Frau überhaupt in die Rolle der stellvertretenden Vorsitzenden in das Präsidium des Vorstandes der FfE gewählt und tritt damit die Nachfolge von Herrn Dr. Marcus Bollig (BMW Group) an. Im Namen des gesamten Kanzlei-Teams gratulieren wir herzlich zur Wahl und der neuen, spannenden Funktion. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. ist ein gemeinnütziger Verein bestehend aus Mitgliedern der Energiewirtschaft, der Industrie, der Wissenschaft und Verwaltung sowie privater Mitglieder. Mit Sitz in München befasst sich die FfE auf wissenschaftlicher Basis mit energietechnischen und energiewirtschaftlichen Themen und Aufgabenstellungen. Ziel [...]
Schon seit einigen Jahren erfreut sich die Stiftung als alternative Gesellschaftsform insbesondere auch ohne gemeinnützige Ausrichtung in Form der Familienstiftung einer zunehmenden Beliebtheit. Nun hat der Gesetzgeber soeben ein neues Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes in Deutschland beschlossen. Damit wird nun das Stiftungszivilrecht, das bisher auch in den 16 Stiftungsgesetzen der Bundesländer geregelt ist, vereinheitlicht und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Praktisch relevant ist die Reform nicht nur für zukünftig errichtete, sondern auch für bestehende Stiftungen. Das Gesetz wird im Wesentlichen am 01.07.2023 in Kraft treten und ist dann insoweit ausdrücklich auf alle bestehenden Stiftungen anzuwenden (ein Jahr später als noch im Regierungsentwurf vorgesehen). Damit sollen Stiftungen „ausreichend Zeit“ haben, um ihre Satzungen anzupassen und sich auf das neue [...]
Schon seit einigen Jahren erfreut sich die Stiftung als alternative Gesellschaftsform insbesondere auch ohne gemeinnützige Ausrichtung in Form der Familienstiftung einer zunehmenden Beliebtheit. Nun hat der Gesetzgeber soeben ein neues Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes in Deutschland beschlossen. Damit wird nun das Stiftungszivilrecht, das bisher auch in den 16 Stiftungsgesetzen der Bundesländer geregelt ist, vereinheitlicht und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Praktisch relevant ist die Reform nicht nur für zukünftig errichtete, sondern auch für bestehende Stiftungen. Das Gesetz wird im Wesentlichen am 01.07.2023 in Kraft treten und ist dann insoweit ausdrücklich auf alle bestehenden Stiftungen anzuwenden (ein Jahr später als noch im Regierungsentwurf vorgesehen). Damit sollen Stiftungen "ausreichend Zeit" haben, um ihre Satzungen anzupassen und sich auf das neue [...]
Die Änderungen des BGB aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringt insbesondere im Hinblick auf Laufzeitregelungen für Verbraucherverträge sowie für automatische Verlängerungszeiträume und Kündigungsfristen Neuerungen mit sich. Diese neuen Vorgaben werden jedoch nicht vor dem 01.01.2022 in Kraft treten. Auf alle Verträge, die bis zum in Kraft treten der Neuerungen geschlossen werden, finden die aktuellen Laufzeitregime noch Anwendung. Die Neuerungen müssen jedoch bis zum Inkrafttreten in die Verträge implementiert werden. In unserem Seminar werden wir Ihnen die Neuerungen und den Anpassungsbedarf in allen Verträgen mit Verbrauchern aufzeigen. Dabei werden wir insbesondere folgende Themen näher beleuchten: Aktuelle Laufzeit- und Kündigungsregelungen Die neuen Regelungen zur Erstlaufzeit von Verträgen Die neuen Regelungen zur Vertragsverlängerung Die neuen Regelungen zu Kündigungsfristen Auswirkungen auf Lieferverträge und [...]
Die zunehmende Relevanz von Liquidationen von Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle einer Insolvenzsituation, macht Kenntnisse über Verfahren und Haftungsrisiken unverzichtbar. Beispielhaft herausgehoben sei hier aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen u.a. im GmbHG die Insolvenzantragspflicht des Liquidators nach § 15a InsO und die daraus resultierende weitere Haftung in der Insolvenz. Der Liquidator einer GmbH ist danach verpflichtet, im Fall der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der aufgelösten Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft zu beantragen, § 15a InsO. Kommt der Liquidator dieser Pflicht nicht nach, so haftet er der Gesellschaft gem. § 15b InsO (früher § 64 GmbHG a.F.) für die nach Eintritt der [...]
Die derzeit steigenden Beschaffungskosten vor allem für die Bereiche Strom und Gas stellen Versorger vor erhebliche Herausforderungen. Daneben steigt das Risiko der Insolvenz von Energieversorgern. Für Stadtwerke und Versorger bringt dies große Herausforderungen mit sich; gerade als Grundversorger muss man mit einer starken Nachfrage neuer Kunden rechnen, die versorgt werden wollen und der eine Beschaffung entsprechend großer Energiemengen gegenübersteht. Hier muss mitunter schnell reagiert und Pflichtversorgungsfälle von Freiwilligkeitsleistungen getrennt werden. Anderenfalls drohen Beschaffungs- und Deckungslücken sowie erhebliche Preisanstiege für Bestandskunden. In unserem Webinar „Explodierende Strom und Gaspreise –Handlungsbedarfe für den Energievertrieb“ möchten wir diese Thematik näher beleuchten und insbesondere auf folgende Fragen eingehen: Welche Kunden sind Ersatzversorgungsfähig? Wann greift die Ersatzversorgung? Gibt es darüber hinaus eine Pflicht zur Notversorgung? [...]