Am 07.04.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Konsultation zum Einsatz und den künftigen Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz in den Netzsektoren gestartet. Mit der nationalen Strategie künstliche Intelligenz hat die Bundesregierung einen Handlungsrahmen entwickelt und weitreichende Maßnahmen verabschiedet. Diese bezieht die handelnden Akteure im Rahmen eines breiten Dialoges mit ein. Ziel der Konsultation ist es, Lösungswege aufzuzeigen und Herausforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz herauszuarbeiten. Insbesondere beim Einsatz von künstlicher Intelligenz in kritischen Infrastrukturen stellen sich komplexe sektorspezifische Fragestellungen. Dies betrifft Fragestellungen im Hinblick auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit künstlicher Intelligenz. Die Konsultation richtet sich an Verbände, Konzerne und Unternehmen aus den Netzsektoren Telekommunikation, Energie, Post und Eisenbahn, wobei die Eingabe von kleineren und mittleren Unternehmen begrüßt [...]
Mit dem am 20. Dezember 2019 in Kraft getretenen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde eine nationale CO₂-Bepreisung für Brennstoffemissionen eingeführt. Demnach müssen Inverkehrbringer von Brennstoffen ab 2021 an einem Emissionshandelssystem teilnehmen und für die in Verkehr gebrachten Brennstoffe Emissionszertifikate erwerben. In den Jahren 2021 bis 2025 findet zunächst eine Einführungsphase statt, im Rahmen derer Emissionszertifikate zu einem Festpreis verkauft werden. Für das Jahr 2021 wird ein Festpreis von 25 EUR pro Emissionszertifikat fällig. Der Festpreis steigt bis zum Jahr 2023 um jeweils 5 EUR pro Emissionszertifikat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Festpreis um weitere 10 EUR und im Jahr 2025 nochmals um 5 EUR, so dass im Jahr 2025 für ein Emissionszertifikat schließlich 55 EUR fällig werden. Ab dem Jahr 2026 [...]
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien voranzutreiben. Bis Ende 2021 sollen zusätzliche 50.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Angesprochen werden mit der Förderung kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere des Einzelhandels und des Hotel- und Gaststättengewerbes, kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften. Neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur soll insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags gefördert werden. Förderfähig ist neben der erstmaligen Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt der Netzanschluss. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben und [...]
Die Energiewirtschaft mit den verschiedenen Marktrollen von der Erzeugung über das Netz bis zum Vertrieb im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Regulierung ist eine spannende Materie. Gerade für kommunale verantwortungsträger oder Aufsichtsräte in Stadtwerken ist es wichtig, eine verlässliche Kenntnisgrundlage über die Zusammenhänge in der Energiewirtschaft zu haben. Wichtig ist auch ein Überblick über aktuelle Themen, wie Digitalisierung, den Ausbau der Erneuerbaren oder aktuelle Gesetzesnovellierungen, von denen gerade auch Kommunen profitieren können. Die Anwältin und Partnerin von BW Schweizer & Kollegen Sarah Schweizer referiert am 06. Mai 2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr in Stuttgart im Auftrag der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V. zu diesem Thema. Frau Schweizer wird Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Energiewirtschaft und aktuelle [...]
Unser Partner von BW Schweizer & Kollegen und Wirtschaftsprüfer Marius Henkel wird am 14.04.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr in Stuttgart im Auftrag der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V. zum Thema Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen, aus dem Bereich Finanz- und Kommunalwirtschaft referieren. Herr Henkel wird ihnen die rechtlichen Grundlagen sowie alle notwendigen Kenntnisse über Aufgaben, Rechte und Pflichten bis hin zur praktischen Umsetzung zu diesem Themenkomplex vermitteln, unter Berücksichtigung auf die erheblich gestiegenen Anforderungen hierzu innerhalb der EU-Gesetzgebung in den letzten Jahren. Näheres zum Thema sowie das online Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.w-vwa.de/seminar/2021-57540D
Der Strompreis besteht zu über 50% aus Abgaben, Umlagen und Steuern. Eine dieser Umlagen ist die § 19 StromNEV-Umlage. Diese dient der Refinanzierung der Privilegierungen von individuellen Netzentgelten und ist über den Strompreis von allen Letztverbrauchern zu tragen. Im Jahr 2020 betrug die § 19 StromNEV-Umlage 0,358 ct/kWh und steigt in 2021 nun auf 0,432 ct/kWh. Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 1.000.000 kWh je Abnahmestellen können jedoch Privilegierungen in Anspruch nehmen. Für diese verringert sich die § 19 StromNEV-Umlage für die Strommengen, die 1.000.000 kWh übersteigt, im Jahr 2021 auf 0,050 ct/kWh (Letztverbrauchergruppe B). Eine weitere Privilegierung ist u.a. für Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes vorgesehen, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben (Letztverbrauchergruppe C). [...]