Die Bundesregierung hat am 23. September 2022 eine Expertenkommission „Gas und Wärme“ eingesetzt, um Vorschläge zur Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst Gaspreiskrise zu erarbeiten. Am 31.10.2022 hat die Kommission nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Ergebnisse und die geplante Umsetzung durch die Bundesregierung werden nachfolgend skizziert.

In ihrem Mitte Oktober 2022 vorgelegten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits vorgeschlagen, private Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten zu entlasten. Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Die Gaspreisbremse soll ab März 2023 folgen.  Kern des Abschlussberichts ist nun die weitere Ausformulierung der skizzierten Vorschläge.

Ein zentrales Anliegen der Kommission war es, dass die finanziellen Entlastungen die Betroffenen so schnell wie möglich erreichen und so vor finanzieller Überforderung schützen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhalten. Flankiert werden sollen die Maßnahmen von einer Gaseinsparung von mindestens 20% über alle Verbrauchsgruppen hinweg. Auch hierfür legt die Kommission Maßnahmenvorschläge vor, die zu Energieeinsparungen befähigen und motivieren sollen und die sowohl kurz- als auch langfristig einen sparsamen und effizienteren Gasverbrauch ermöglichen.

Für die Entlastung von Gas- und Wärmekunden schlägt die Kommission zwei Stufen der Entlastung vor: Bei der ersten Stufe handelt es sich um eine einmalige Entlastung im Dezember 2022 zur Überbrückung bis zur Geltung der zweiten Stufe, in der dann die eigentliche Gas- und Wärmepreisbremse greifen soll.

Umgesetzt werden soll die erste Stufe dadurch, dass die Verbraucher 1/12tel der jährlichen Abschlagszahlung nicht entrichten müssen; diese wird Ihnen erlassen. Damit der jeweilige Lieferant auf diesen Kosten nicht sitzen bleibt, übernimmt der Staat die jeweiligen Abschlagszahlungen. Die Erstattung der Abschlagszahlungen seitens des Staates an die Lieferanten soll bis zum 01.12.2022 erfolgen. Vor dem Hintergrund dieses sehr straffen Zeitplans haben die Energieversorger die Kunden über die Entlastung auf Ihrer Homepage zu informieren und Erläuterungen dazu bereitzuhalten. Ergänzend werden konkrete Vorschläge bezüglich des Antragsverfahrens für die Erstattung durch den Staat gemacht.

In der zweiten Stufe, welche ab 01. März 2023 greifen soll, werden sodann feste Preise für den Wärme- bzw. Gasbezug eines gewissen Grundkontingents vorgesehen. Im März 2023 soll die Gaspreisbremse eingeführt werden und der Gaspreis für private Haushalte und kleinere Unternehmen für ein Kontigent von 80 Prozent auf 12 Cent/kWh begrenzt werden. Dem Kontingent zugrunde gelegt wird die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung aus September 2022 entspricht. Greifen soll die Gaspreisbremse mindestens bis zum 30. April 2024.

Für industrielle Verbraucher (RLM-Kunden, größer 1,5 Mio kWh/a) soll die Gaspreisbremse bereits zum 01. Januar 2023 in Kraft treten und bis zum 30. April 2024 laufen. Der Gaspreis soll hier bei 7 Cent/kWh für ein Kontigent von 70 Prozent gedeckelt werden. Das Kontigent von 70 Prozent bemisst sich an dem Verbrauch des Jahres 2021. Jedoch soll die Gaspreisbremse nur Unternehmen gewährt werden, die die betroffenen Standorte halten und eine „Standort- und Transformations-vereinbarung“ unterschreiben. Laut dem Abschlussbericht der Kommission dürfen die Unternehmen die geförderte Gasmenge am Markt auch verwerten. Dies soll den vollen Anreiz zur Gaseinsparung aufrechterhalten.

Ergänzend unterbreitet die Kommission der Bundesregierung weitere flankierende Maßnahmen. So sollen Mieter und Selbstnutzer von Wohnimmobilien von weiteren Entlastungen profitieren. Es soll vom 01. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 einen Soforthilfefonds für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen geben, die die Belastung nicht selbst stemmen können. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen einen Hilfsfond geben. Für die Wirtschaft wird von der Kommission ein Härtefallprogramm, etwa in Form von Krediten und Zuschüssen, vorgeschlagen.

Auf europäischer Ebene wurde ebenso eine Kommission für Gas und Wärme eingesetzt. Ihre Ergebnisse muss die Bundesregierung in ihrer Umsetzungsarbeit berücksichtigen.

Der Gesetzgeber plant nun die Vorschläge bis Ende 2022 im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen, so dass sie zum 01.01.2023 in Kraft treten können.

 

Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sarah Schweizer