Mit der TR-03109-5 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neben den bereits bestehenden Standards, Weiterentwicklungen zur sicheren Anbindbarkeit von CLS-Komponenten an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) welche am 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Die TR-03109-5 umfasst relevante Schritte für die Steuerung an Netzanschlusspunkten und die Erfassung von Verbrauchsmessgeräten im Submetering.

 

Ein SMWG mit integriertem Sicherheitsmodul stellt in jedem intelligenten Messsystem (iMSys) den Sicherheitsanker und funktionalen Kern dar. Um eine kommunikative Anbindung von technischen Einrichtungen an das SMGW und dessen Schnittstelle zu ermöglichen, nutzen iMSys Kommunikationsadapter. Bei einer solchen kommunikativen Anbindung muss jedoch auch die Cybersicherheit beachtet werden. Daher entwickelte das BSI mit der TR-03109-5 Mindestanforderungen an diejenigen Kommunikationsadapter im HAN des SMGW, die eine sichere und geschützte Anbindung von technischen Einrichtungen an das SMGW über die TLS-Proxy-Funktion ermöglichen (CLS-Kommunikationsadapter).

 

Die vorgegebenen Mindestanforderungen der TR-03109-5 betreffen die Interoperabilitätsanforderungen der Kommunikation mit dem SMGW, die Nutzung des TLS-Proxy-Kanals, die Durchführung von Firmware-Updates und das Führen einer Systemzeit. Zudem werden Sicherheitsziele und Mindestanforderungen an die Sicherheitsleistung der CLS-Komponente aufgeführt.

 

Über den sicheren CLS-Kommunikationsadapter können Messtellenbetreiber im SMGW in Zukunft abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Leistungen nach §34 MsbG durchführen.

 

 

Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel