Die KWK-Branche atmet aufgrund der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf und freut sich auf mehr Rechtssicherheit für im Bau befindliche KWK-Anlagen. Der EuGH hat am 24. Januar 2024 durch Urteil festgestellt, dass die Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz keine staatliche Beihilfe darstellt. Grund für das Urteil war eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission.

 

Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen bestimmten Centbetrag für erzeugte Kilowattstunden. Nur Anlagen, welche eine Leistungsgröße zwischen 500 kW bis einschließlich 10 MW haben, müssen in Wettbewerb treten und an den jährlich stattfindenden Ausschreibungen teilnehmen, um einen Zuschlag zu erhalten. Gestemmt wird die KWK-Förderung durch die Abwälzung der Kosten auf die Kunden (KWKG-Umlage). Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Diese Umlage wird von den Stromnetzbetreibern eingesammelt und an die Anlagenbetreiber ausgezahlt.

 

Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2021 die Beihilfeeigenschaft der KWKG-Förderung angenommen. Durch die Qualifizierung als Beihilfe wurde das KWKG unter beihilferechtliche Vorbehalte gestellt und die Weiterentwicklung mit Fragenzeichen versehen. Die Kommission argumentierte dahingehend, dass die vereinnahmten Mittel durch die Stromnetzbetreiber unter staatlicher Kontrolle und dem Staat zur Verfügung stehen, was das Vorliegen von staatlich finanzierten Mitteln belegt und die Voraussetzungen einer Beihilfe erfüllt. Im Urteil des EuGH heißt es aber, dass „der Umstand, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beträgen durch die Netzbetreiber auf einem Gesetz beruht und bestimmten Unternehmen unbestreitbare Vorteile gewährt, kann der Regelung jedoch nicht den Charakter einer staatlichen Beihilfe verleihen“. Die Bunderepublik Deutschland hatte mit ihrer Klage vor dem EuGH daher Erfolg und die Einordung der Kommission als Beihilfe nach Art.107 Abs.1 AEUV hielt nicht stand.

 

Durch das Urteil wird nun auch die Novellierung und Weiterentwicklung des KWKG einfacher. Bei den letzten Änderungen des KWKG hatte die Europäische Kommission noch starken Einfluss genommen.

 

Ansprechpartnerin: Sarah Schweizer