Mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens durch das BMWK stehen nun die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen fest.

 

Den Zuschlag erhielten die zu gleichen Teilen mit der Fallbearbeitung beauftragten PricewaterhouseCooper GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) sowie atene KOM GmbH (atene).

 

Die Aufgaben der Prüfbehörden nach dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) umfassen, die Prüfung:

 

  • der Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen.
  • der Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen gewerblicher Energieverbraucher.
  • der Einhaltung des Boni- und Dividendenverbots gewerblicher Energieverbraucher.
  • der Festsetzung eines zusätzlichen Entlastungsbetrages, wenn der historische Verbrauch in 2021 wegen der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe ungewöhnlich niedrig war.

 

Der Auftrag von PwC und atene läuft bis zum 31.12.2024 und kann einmal verlängert werden.

 

Die Arbeit soll durch PwC und atene unmittelbar aufgenommen werden. Dabei soll prioritär ein Antragsportal für die zusätzlichen Entlastungsbeträge bereitgestellt werden.

 

Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel