Bereits in unserem Blog-Beitrag vom 24.03.2023 (hier abrufbar) haben wir über den Entwurf eines Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK) berichtet.

Am 05.05.2023 hat Bundeswirtschaftsminister Habeck nunmehr eine endgültige Fassung der Photovoltaik-Strategie vorgelegt (der Volltext ist hier abrufbar).

Die Strategie verfolgt weiterhin das Konzept der elf Handlungsfelder, innerhalb derer jeweils ein strategisches Zielbild und anschließend konkrete Maßnahmen erläutert werden, um dieses Zielbild zu erreichen.

Sie umfasst dabei alle Akteure, von Vermietern bis hin zu Unternehmern und Forschungseinrichtungen. Die zentralen Maßnahmen der PV-Strategie zielen darauf ab, den Zubau von PV-Freiflächenanlagen zu stärken und umfassen Erleichterungen in der Baunutzungsverordnung, eine bessere Nutzung von Agri-PV-Anlagen, die Öffnung benachteiligter Gebiete sowie eine Definition von Biodiversitäts-PV. Das BMWK hat das Ziel, PV- und Solarthermieanlagen im Gebäudebereich zum Standard zu machen, wobei die Anreize geschaffen werden, das gesamte Dach auszunutzen. Sie beinhaltet des Weiteren auch Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs von PV-Strom.

Noch vor dem Sommer 2023 sollen zunächst über das Solarpaket I die ersten Maßnahmen durch Gesetzesänderungen umgesetzt werden. Diese umfassen die Erleichterung von PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten durch Änderungen in der Baunutzungsverordnung sowie im Baugesetzbuch. Des Weiteren soll die Zusammenfassung von Anlagen bei Dachanlagen gelockert werden und der Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach erleichtert werden. Auch sollen Hemmnisse bei der Direktvermarktungspflicht anders gestaltet und die technischen Anforderungen bei Kleinanlagen abgesenkt werden. Zur Förderung von Mieterstrom soll die Einführung virtueller Summenzähler erfolgen und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erleichtert werden. Auch soll das Repowering von Dachanlagen zugelassen werden und die Meldepflichten für Balkonkraftwerke vereinfacht werden. Eine Verkürzung der Frist für den Zählertausch sowie ein Wegenutzungsrecht für Anschlussleitungen sind ebenfalls Teil des Solarpakets I. Zudem sollen die Fachagentur Windenergie an Land auf Photovoltaik ausgeweitet und Hemmnisse für Bürgerenergie abgebaut werden.

Weitere Maßnahmen sollen sodann in einem Solarpaket II im Herbst 2023 umgesetzt werden.

 

Ansprechpartner: Fernando Horn