Die Änderungen des BGB aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringt insbesondere im Hinblick auf Laufzeitregelungen für Verbraucherverträge sowie für automatische Verlängerungszeiträume und Kündigungsfristen Neuerungen mit sich. Diese neuen Vorgaben werden jedoch nicht vor dem 01.01.2022 in Kraft treten. Auf alle Verträge, die bis zum in Kraft treten der Neuerungen geschlossen werden, finden die aktuellen Laufzeitregime noch Anwendung. Die Neuerungen müssen jedoch bis zum Inkrafttreten in die Verträge implementiert werden. In unserem Seminar werden wir Ihnen die Neuerungen und den Anpassungsbedarf in allen Verträgen mit Verbrauchern aufzeigen. Dabei werden wir insbesondere folgende Themen näher beleuchten: Aktuelle Laufzeit- und Kündigungsregelungen Die neuen Regelungen zur Erstlaufzeit von Verträgen Die neuen Regelungen zur Vertragsverlängerung Die neuen Regelungen zu Kündigungsfristen Auswirkungen auf Lieferverträge und [...]
Die zunehmende Relevanz von Liquidationen von Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle einer Insolvenzsituation, macht Kenntnisse über Verfahren und Haftungsrisiken unverzichtbar. Beispielhaft herausgehoben sei hier aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen u.a. im GmbHG die Insolvenzantragspflicht des Liquidators nach § 15a InsO und die daraus resultierende weitere Haftung in der Insolvenz. Der Liquidator einer GmbH ist danach verpflichtet, im Fall der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der aufgelösten Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft zu beantragen, § 15a InsO. Kommt der Liquidator dieser Pflicht nicht nach, so haftet er der Gesellschaft gem. § 15b InsO (früher § 64 GmbHG a.F.) für die nach Eintritt der [...]
Die derzeit steigenden Beschaffungskosten vor allem für die Bereiche Strom und Gas stellen Versorger vor erhebliche Herausforderungen. Daneben steigt das Risiko der Insolvenz von Energieversorgern. Für Stadtwerke und Versorger bringt dies große Herausforderungen mit sich; gerade als Grundversorger muss man mit einer starken Nachfrage neuer Kunden rechnen, die versorgt werden wollen und der eine Beschaffung entsprechend großer Energiemengen gegenübersteht. Hier muss mitunter schnell reagiert und Pflichtversorgungsfälle von Freiwilligkeitsleistungen getrennt werden. Anderenfalls drohen Beschaffungs- und Deckungslücken sowie erhebliche Preisanstiege für Bestandskunden. In unserem Webinar „Explodierende Strom und Gaspreise –Handlungsbedarfe für den Energievertrieb“ möchten wir diese Thematik näher beleuchten und insbesondere auf folgende Fragen eingehen: Welche Kunden sind Ersatzversorgungsfähig? Wann greift die Ersatzversorgung? Gibt es darüber hinaus eine Pflicht zur Notversorgung? [...]
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs v. 18.09.2018 zum Umfang der Pflichten eines Aufsichtsrates, stellt es eine eigene Pflichtverletzung des Aufsichtsratsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft dar, wenn dieser den Vorstand nicht dazu anhält, mögliche Schadensersatzansprüche gegen sich selbst – den Aufsichtsratsvorsitzenden – zu verfolgen. Das gilt auch dann, wenn sich der Aufsichtsratsvorsitzende dabei selbst mit dem Vorwurf einer Pflichtverletzung belasten müsste. Der Aufsichtsratsvorsitzende in dem hier zu entscheidenden Fall war zugleich Aktionär der Gesellschaft und hatte eine wesentliche Finanzierungsfunktion mittels einer komplexen Vereinbarung mit mehreren Banken für die Gesellschaft übernommen. Die Rückgewähr reichte fast zehn Jahre zurück. Interessant ist neben der weiten inhaltlichen Auslegung des Haftungsumfangs durch den BGH insoweit auch die zeitliche Ausdehnung der Haftung des Aufsichtsrats, wonach die Verjährung eines Ersatzanspruches [...]
Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen führt in der kommunalen und aufsichtsrechtlichen Praxis regelmäßig zu zahlreichen Rechtsfragen. Diese umfassen sowohl die grundsätzliche Zulässigkeit einer marktgängigen kommunalen Betätigung wie auch die Rechtsformwahl. Die Materie ist zudem konfliktträchtig, da private Mitkonkurrenten sich gegen eine Markttätigkeit der Kommunen nicht selten zu Wehr setzen. Sind Sie bei einer Kommune oder auch als kommunaler Partner auf privater Seite mit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und den diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den rechtlichen Handlungsalternativen zu den Rechtsformen befasst? Dann möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf unser kommendes Online-Kurzseminar am 27.10.2021 zu diesem Themenbereich hinweisen: GESELLSCHAFTSRECHT — Ausgründung von Geschäftsbereichen aus kommunalen Haushalten in Wirtschaftsbetriebe/Kommunale Beteiligungen Agenda: Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der Kommune Rechts- und Organisationsformen kommunaler [...]
Am 27. Juli diesen Jahres ist die jüngste EnWG-Novelle in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuerungen für den Energievertrieb: Die Änderungen betreffen insbesondere Regelungen für die Vertragsgestaltung, die Verbrauchsabrechnung und die Informationspflichten gegenüber den Kunden. In unserem kurz-Webinar am 20. Oktober stellen wir Ihnen in 90 Minuten die wesentlichen Änderungen und die Auswirkungen auf die Vertragslandschaft für den Energievertrieb vor. Die Agenda: Überblick über die Neuerungen Neue Anforderungen an den Inhalten von Lieferverträgen Inhaltliche Neuerungen bei der Verbrauchsabrechnung Neue Informationspflichten Neue Verpflichtungen zum Angebot von dynamischen Tarifen Anmelden können Sie sich hier: Anmeldung Wir freuen uns auf Sie! Ansprechpartner: Rechtsanwältin Jill-Emmy Vaupel