Die grundlegende Veränderung der Erzeugerstruktur und die wachsende Anzahl neuer Verbraucher in der Stromwirtschaft macht die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu der größten Herausforderung in der Energiewende. Die Energieversorgung ist nunmehr gekennzeichnet durch Dezenralität, Kleinteiligkeit und Volatität. Dies macht sie nicht nur äußerst komplex, sondern auch vulnerabel für Cyber-Attacken. Die Energiewirtschaft nutze bisher das öffentliche Festnetz oder die Mobilfunknetze für die Kommunikation, krisensicher ist dieser Kommunikationsdienst allerdings nicht. Eine Lösung für die dringend erforderliche digitale Vernetzung der Infrastruktur könnte ausgerechnet das ausrangierte C-Netz der Deutschen Bundespost liefern, eines der ältesten Mobilfunknetze Deutschlands. Doch der langweilige Frequenzbereich von 450 Megahertz wurde nicht nur von der Energiewirtschaft begehrt, auch die Sicherheits- und Katastrophenbehörden meldeten ihr Interesse an der exklusiven Nutzung. Lesen sie hier wer in [...]
Das Thema Wasserstoff, das in den letzten Jahren ein Schattendasein in der Energiewirtschaft fristete, erfreut sich seit dem Sommer 2020 einer rasant wachsenden Aufmerksamkeit. Lesen Sie hier den Beitrag dazu von Gründungspartnerin und Rechtsanwältin Sarah Schweizer in der Ausgabe 04-2020 der der Fachzeitschrift Contracting und Recht (CuR). Frau Schweizer erläutert dort die rasante Entwicklung der Politik und des Rechts hinsichtlich des Themas Wasserstoff.
Das Verlegen von Wasserversorgungsleitungen als Teil der Wasserversorgung unterliegt bereits seit der Entscheidung des BFH vom 8. Oktober 2008 (V R 61/03) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Mit dem damals ergangenen Urteil hat der V. Senat des BFH der Auffassung der Finanzverwaltung, der deutsche Gesetzgeber wolle in Nr. 34 der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz lediglich die Lieferung von Wasser selbst ermäßigt besteuern, nicht jedoch damit im Zusammenhang stehende sonstige Leistung, nicht gefolgt. Nach Ansicht des BFH ist der Begriff „Lieferung von Wasser“ EU-rechtskonform auszulegen und umfasst auch das Verlegen der Leitungen. Da das BFH-Urteil aus dem Jahr 2008 nur den Fall betraf, in dem ein Zweckverband bzw. ein kommunales Unternehmen gehandelt hat, hat der BFH keine Entscheidung darüber getroffen, [...]
Um EEG-Umlageprivilegierungen für die Vergangenheit nicht zu verlieren, müssen zahlreiche Unternehmen mit Eigenversorgung bis zum 01.01.2021 ein Messkonzept erstellt und umgesetzt haben. Mit der aktuellen EEG-Novelle soll diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden. Angesichts der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ein überfälliger Schritt. Die Inanspruchnahme berechtigter EEG-Umlageprivilegien für selbst erzeugte und selbst verbrauchte Strommengen wurde für betroffene Unternehmen in den letzten Jahren zunehmend zur Herausforderung. Während der Verbrauch von eigenerzeugtem Strom vor dem EEG 2014 außerhalb des Anwendungsbereichs des EEG lag, änderte sich dies ab dem Jahr 2014 schlagartig. Fortan war die Eigenversorgung grundsätzlich EEG-umlagepflichtig, sofern keine der in §§ 61ff. EEG genannten Ausnahmen vorliegt. Damit wurden auch schrittweise die Vorgaben verschärft, wann eine echte „EEG-Eigenversorgung“ vorliegt, und wann [...]
Gründungspartnerin und Rechtsanwältin der Kanzlei BW Schweizer & Kollegen, Sarah Schweizer, hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Mittweida in Sachsen erhalten. Die Expertin für Energierecht lehrt ab dem Wintersemester 2020/2021 im Bereich Energie- und Umweltrecht und -politik in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Der Studiengang Energie- und Umweltrecht und -politik ist ein neuer Studiengang an der Hochschule. Die Wurzeln der Hochschule Mittweida reichen bis nach Baden-Württemberg: Einer der beiden Gründerväter, Ingenieur Carl Georg Weitzel, stammt aus Mannheim. Er eröffnete 1867 das "Technikum Mittweida". Diese von ihm als private Ausbildungsstätte erfolgreich etablierte Einrichtung zur Ausbildung von Maschinenbau-Ingenieuren zog schon bald zahlreiche Studierende an. Bereits um die Jahrhundertwende war das „Technikum Mittweida" eine der größten privaten Lehreinrichtungen in Deutschland. Sachsen war zu dieser [...]
Gut zwei Jahre dauerte das Tauziehen um die künftige Nutzung der Funkfrequenzen im 450-Megahertz-Bereich. Während die Energiewirtschaft Ansprüche auf die Frequenz für die dringend erforderliche digitale Vernetzung ihrer Infrastruktur anmeldete, forderten Sicherheits- und Katastrophenbehörden ebenfalls deren exklusive Nutzung. Zwischen den Fronten versuchte sich das zuständige Verkehrsministerium als Vermittler – ein schwieriges Unterfangen, wenn sich selbst die eingeschalteten Gutachter uneinig sind. Kurz vor Auslaufen der Frequenznutzungsrechte zum 31.12.2020 hat die Bundesnetzagentur nun über die künftige Nutzung entschieden. Mit Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 16. November 2020 wurde das Ausschreibungsverfahren für die Frequenzen eröffnen. Die Frequenznutzungsrechte werden nun vorrangig für Anwendungen kritischer Infrastrukturen und damit für Anwendungen der Energiewirtschaft einschließlich der gesamten Digitalisierung der Energiewende bereitgestellt. Die Bedarfe der Behörden [...]