Bundesrat beschließt Änderung der Ladesäulenverordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. September 2021 Änderungen an der Ladesäulenverordnung beschlossen. Demnach müssen neue, öffentlich zugängliche Ladesäulen ab Juni 2023 über EC-Kartenleser verfügen. Die Länderkammer stimmte damit für die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen. Diese sollen das spontane Laden erleichtern. Unter anderem müssen neue Ladepunkte künftig über eine Schnittstelle verfügen, mit der Standortinformationen wie der aktuelle Belegungsstatus übermittelt werden können. Für viele Diskussionen hatte die nun geltende Auflage gesorgt, die Ladesäulenbetreiber ab 1. Juni 2023 verpflichtete, an neu verbauten Säulen die Möglichkeit zum bargeldlosen Bezahlen via EC- oder Kreditkarte sicherzustellen. Dazu müssen sie entsprechende Lesegeräte installieren, die den wirtschaftlichen Betrieb der Ladesäulen aber noch schwieriger machen könnte. Eine in den Ausschüssen der Länderkammer diskutierte Kompromisslösung, die [...]