Wichtige Änderung absehbar – Bundestag plant die Verlängerung der De-minimis-Regelung für Ladesäulenbetreiber
In der zu Ende gehenden Legislaturperiode zeichnet sich nun doch noch die Verabschiedung einiger Energievorhaben ab. Neben wichtigen Themen wie der Bioenergie-Förderung und Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sticht besonders eine geplante Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hervor, die gerade für Stadtwerke eine hohe Relevanz hat: Die Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte "De-minimis-Unternehmen" beim Betrieb von Ladesäulen. Was besagt die De-minimis-Regelung? Die Regelung geht auf europäisches Recht zurück und ist in Artikel 3 der EU-Richtlinie 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt verankert. Nach § 7c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist es Netzbetreibern grundsätzlich untersagt, Ladepunkte zu besitzen oder zu betreiben, um eine klare Trennung zwischen Netzbetrieb und Vertrieb (Entflechtung) sicherzustellen. Allerdings wurde für kleinere Netzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden an ihr [...]