Kostenteilung bei CO2-Abgabe – Vermieter müssen sich ab 2023 an Kosten beteiligen
Der Bundesrat hat am 25.11.2022 das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten, welches der Bundestag zuvor beschlossen hat, gebilligt. Bisher musste allein der Mieter die Kosten für CO2 tragen, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das europäische Emissionshandelssystem entstanden sind. Dadurch wurden zwar Anreize für ein sparsames Verhalten des Mieters gesetzt, jedoch wurde kein mittelbarer Anstoß für Sanierungsmaßnahmen der Vermieter bewirkt. Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Dämmen oder Fenstertausch, können nur vom Vermieter veranlasst werden. Ein Großteil der Vermieter sah hierfür verständlicherweise kein Bedürfnis, solange sie nicht von CO2-Kosten betroffen waren. In einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Faktenpapier wird dargelegt, dass durch die Nichteinbeziehung der Vermieter nur eine eingeschränkte klimapolitische Lenkungswirkung besteht. Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten soll [...]