Gesetzesreform des Stiftungsrechts – Beschlossene Gesetzesänderungen erhöhen die Attraktivität der Gesellschaftsform, bedeuten aber auch Handlungsbedarf für bestehende Stiftungen
Schon seit einigen Jahren erfreut sich die Stiftung als alternative Gesellschaftsform insbesondere auch ohne gemeinnützige Ausrichtung in Form der Familienstiftung einer zunehmenden Beliebtheit. Nun hat der Gesetzgeber soeben ein neues Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes in Deutschland beschlossen. Damit wird nun das Stiftungszivilrecht, das bisher auch in den 16 Stiftungsgesetzen der Bundesländer geregelt ist, vereinheitlicht und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Praktisch relevant ist die Reform nicht nur für zukünftig errichtete, sondern auch für bestehende Stiftungen. Das Gesetz wird im Wesentlichen am 01.07.2023 in Kraft treten und ist dann insoweit ausdrücklich auf alle bestehenden Stiftungen anzuwenden (ein Jahr später als noch im Regierungsentwurf vorgesehen). Damit sollen Stiftungen "ausreichend Zeit" haben, um ihre Satzungen anzupassen und sich auf das neue [...]