Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien voranzutreiben. Bis Ende 2021 sollen zusätzliche 50.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Angesprochen werden mit der Förderung kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere des Einzelhandels und des Hotel- und Gaststättengewerbes, kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften. Neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur soll insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags gefördert werden. Förderfähig ist neben der erstmaligen Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt der Netzanschluss. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben und [...]
Die Energiewirtschaft mit den verschiedenen Marktrollen von der Erzeugung über das Netz bis zum Vertrieb im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Regulierung ist eine spannende Materie. Gerade für kommunale verantwortungsträger oder Aufsichtsräte in Stadtwerken ist es wichtig, eine verlässliche Kenntnisgrundlage über die Zusammenhänge in der Energiewirtschaft zu haben. Wichtig ist auch ein Überblick über aktuelle Themen, wie Digitalisierung, den Ausbau der Erneuerbaren oder aktuelle Gesetzesnovellierungen, von denen gerade auch Kommunen profitieren können. Die Anwältin und Partnerin von BW Schweizer & Kollegen Sarah Schweizer referiert am 06. Mai 2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr in Stuttgart im Auftrag der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V. zu diesem Thema. Frau Schweizer wird Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Energiewirtschaft und aktuelle [...]
Unser Partner von BW Schweizer & Kollegen und Wirtschaftsprüfer Marius Henkel wird am 14.04.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr in Stuttgart im Auftrag der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V. zum Thema Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen, aus dem Bereich Finanz- und Kommunalwirtschaft referieren. Herr Henkel wird ihnen die rechtlichen Grundlagen sowie alle notwendigen Kenntnisse über Aufgaben, Rechte und Pflichten bis hin zur praktischen Umsetzung zu diesem Themenkomplex vermitteln, unter Berücksichtigung auf die erheblich gestiegenen Anforderungen hierzu innerhalb der EU-Gesetzgebung in den letzten Jahren. Näheres zum Thema sowie das online Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.w-vwa.de/seminar/2021-57540D
Der Strompreis besteht zu über 50% aus Abgaben, Umlagen und Steuern. Eine dieser Umlagen ist die § 19 StromNEV-Umlage. Diese dient der Refinanzierung der Privilegierungen von individuellen Netzentgelten und ist über den Strompreis von allen Letztverbrauchern zu tragen. Im Jahr 2020 betrug die § 19 StromNEV-Umlage 0,358 ct/kWh und steigt in 2021 nun auf 0,432 ct/kWh. Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 1.000.000 kWh je Abnahmestellen können jedoch Privilegierungen in Anspruch nehmen. Für diese verringert sich die § 19 StromNEV-Umlage für die Strommengen, die 1.000.000 kWh übersteigt, im Jahr 2021 auf 0,050 ct/kWh (Letztverbrauchergruppe B). Eine weitere Privilegierung ist u.a. für Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes vorgesehen, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben (Letztverbrauchergruppe C). [...]
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die zugunsten des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffene erstinstanzliche Entscheidung des VG Köln aufgehoben. Mehrere Messstellenbetreiber haben sich in einem Eilverfahren gegen die Vollziehung der Marktverfügbarkeitserklärung des BSI gewandt. Anfang 2020 hatte das BSI die Marktverfügbarkeit erklärt und damit den Startpunkt für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme gesetzt und dies, obwohl die vom BSI zertifizierten intelligenten Messsysteme die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Das Gericht ist er Auffassung, dass die dem BSI zukommende Kompetenz, technische Richtlinien nach dem technischen Fortschritt abzuändern, nicht beinhaltet, die gesetzlichen Mindestanforderungen, die das MsbG vorsieht, zu unterschreiten. Die derzeit verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten den Anforderungen des MsbG nicht. Vor diesem Hintergrund hält das Gericht die Marktverfügbarkeitserklärung des [...]
Nachdem der Bundestag bereits das GEIG beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Nun muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen, bevor dieses in Kraft treten kann. Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der Gebäuderichtlinie zum Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um und hat zum Ziel, unter Wahrung der Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Für Wohngebäude bedeutet dies: Bei einem Neubau mit mehr als 5 Stellplätzen und im Falle einer größeren Renovierung von Bestandsgebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen ist jeder Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten. Für Nichtwohngebäude bedeutet dies: Bei einem Neubau mit mehr als 6 Stellplätzen [...]