Die Energiewirtschaft mit den verschiedenen Marktrollen von der Erzeugung über das Netz bis zum Vertrieb im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Regulierung ist eine spannende Materie. Gerade für kommunale verantwortungsträger oder Aufsichtsräte in Stadtwerken ist es wichtig, eine verlässliche Kenntnisgrundlage über die Zusammenhänge in der Energiewirtschaft zu haben. Wichtig ist auch ein Überblick über aktuelle Themen, wie Digitalisierung, den Ausbau der Erneuerbaren oder aktuelle Gesetzesnovellierungen, von denen gerade auch Kommunen profitieren können. Die Anwältin und Partnerin von BW Schweizer & Kollegen Sarah Schweizer referiert am 06. Mai 2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr in Stuttgart im Auftrag der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V. zu diesem Thema. Frau Schweizer wird Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Energiewirtschaft und aktuelle [...]
Unser Partner von BW Schweizer & Kollegen und Wirtschaftsprüfer Marius Henkel wird am 14.04.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr in Stuttgart im Auftrag der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V. zum Thema Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen, aus dem Bereich Finanz- und Kommunalwirtschaft referieren. Herr Henkel wird ihnen die rechtlichen Grundlagen sowie alle notwendigen Kenntnisse über Aufgaben, Rechte und Pflichten bis hin zur praktischen Umsetzung zu diesem Themenkomplex vermitteln, unter Berücksichtigung auf die erheblich gestiegenen Anforderungen hierzu innerhalb der EU-Gesetzgebung in den letzten Jahren. Näheres zum Thema sowie das online Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.w-vwa.de/seminar/2021-57540D
Der Strompreis besteht zu über 50% aus Abgaben, Umlagen und Steuern. Eine dieser Umlagen ist die § 19 StromNEV-Umlage. Diese dient der Refinanzierung der Privilegierungen von individuellen Netzentgelten und ist über den Strompreis von allen Letztverbrauchern zu tragen. Im Jahr 2020 betrug die § 19 StromNEV-Umlage 0,358 ct/kWh und steigt in 2021 nun auf 0,432 ct/kWh. Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 1.000.000 kWh je Abnahmestellen können jedoch Privilegierungen in Anspruch nehmen. Für diese verringert sich die § 19 StromNEV-Umlage für die Strommengen, die 1.000.000 kWh übersteigt, im Jahr 2021 auf 0,050 ct/kWh (Letztverbrauchergruppe B). Eine weitere Privilegierung ist u.a. für Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes vorgesehen, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben (Letztverbrauchergruppe C). [...]
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die zugunsten des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffene erstinstanzliche Entscheidung des VG Köln aufgehoben. Mehrere Messstellenbetreiber haben sich in einem Eilverfahren gegen die Vollziehung der Marktverfügbarkeitserklärung des BSI gewandt. Anfang 2020 hatte das BSI die Marktverfügbarkeit erklärt und damit den Startpunkt für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme gesetzt und dies, obwohl die vom BSI zertifizierten intelligenten Messsysteme die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Das Gericht ist er Auffassung, dass die dem BSI zukommende Kompetenz, technische Richtlinien nach dem technischen Fortschritt abzuändern, nicht beinhaltet, die gesetzlichen Mindestanforderungen, die das MsbG vorsieht, zu unterschreiten. Die derzeit verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten den Anforderungen des MsbG nicht. Vor diesem Hintergrund hält das Gericht die Marktverfügbarkeitserklärung des [...]
Nachdem der Bundestag bereits das GEIG beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Nun muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen, bevor dieses in Kraft treten kann. Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der Gebäuderichtlinie zum Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um und hat zum Ziel, unter Wahrung der Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Für Wohngebäude bedeutet dies: Bei einem Neubau mit mehr als 5 Stellplätzen und im Falle einer größeren Renovierung von Bestandsgebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen ist jeder Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten. Für Nichtwohngebäude bedeutet dies: Bei einem Neubau mit mehr als 6 Stellplätzen [...]
Am 15.02.2021 hat die Bundesnetzagentur den Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen, die bisher die Marktprämie in Anspruch genommen haben, veröffentlicht. Wichtig ist der Hinweis für Betreiber von PV-Anlagen und Windkraftanlagen, sofern deren Förderung endet und bisher die Marktprämie in Anspruch genommen wurde, denn der Hinweis gibt das Grundverständnis der BNetzA wieder, wie produzierter Strom vermarktet werden kann und welchem Bilanzkreis dieser zuzuordnen ist. Der Hinweis erläutert dabei die Pflicht zur Zuordnung ausgeförderter EE-Anlagen sowie die automatische Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen ohne andere Zuordnung und deren Rechtsfolgen. Der Betreiber einer EE-Anlage, deren Förderende erreicht ist, muss rechtzeitig dafür Sorge tragen, dass die Anlage noch einer zulässigen EEG-Veräußerungsform und die Netzeinspeisung einem Bilanzkreis zugeordnet ist. Der Betreiber der EE-Anlage muss [...]