BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung auf dem Weg
Um die in Deutschland hergestellten Produkte, trotz der durch den nationalen Emissionshandel (CO2-Bepreisung nach dem BEHG) steigenden Kosten, konkurrenzfähig zu halten, kann die Bundesregierung nach dem BEHG eine Rechtsverordnung erlassen, um Carbon Leakage entgegenzuwirken. Unternehmen, die fossile Brennstoffe einsetzen, werden durch CO2-Bepreisung nach dem BEHG, zusätzlichen Kosten ausgesetzt. Diese Kosten können jedoch nicht immer an den Kunden weitergegeben werden, etwa dann nicht, wenn Wettbewerber aus dem Ausland einer solchen CO2-Bepreisung nicht unterliegen. Dies kann, ohne Ausgleich, zur Abwanderung der Unternehmen in andere Produktionsländer, ohne CO2-Bepreisung, führen. Die Regelungen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung folgen dabei den bereits bekannten Kompensationsmaßnahmen des EU-Emissionshandels. Zunächst muss das Unternehmen einem Sektor bzw. Teilsektor, der in der Anlage des Referentenentwurfes genannt ist, zugeordnet werden. Dabei sieht der Referentenentwurf [...]