Geplante Anpassungen bei den Energiepreisbremsen
Derzeit sind Nachbesserungen für Unternehmen geplant, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren. Bisher wird als Referenzgröße für Unternehmen der Verbrauch aus 2021 herangezogen, vgl. § 6 Nr. 1b) und Nr. 2b) StromPBG und § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EWPBG und § 17 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EWPBG. In Folge der Pandemie und der in diesem Zusammenhang verhängten Schutzmaßnahmen hat in vielen Branchen jedoch der Verbrauch deutlich unter dem normalen Niveau gelegen. Künftig soll daher eine entsprechende Korrekturmöglichkeit im StromPBG und im EWPBG vorgesehen werden. Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf ohne Aussprache beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht eine entsprechende Ergänzung des StromPBG und des EWPBG vor. Geplant ist, dass Unternehmen, [...]