Vereinheitlichung des Stiftungsrechts – Neues Stif-tungsrecht am 01.07.2023 in Kraft getreten
Durch das am 22. Juli 2021 verkündete Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird der Rechtsrahmen umgestaltet und die bisher in den Landesstiftungsgesetzen befindlichen Regelungen in das BGB (§§ 80 bis 88 BGB) überführt. Das neue Stiftungsrecht ist mit Ausnahme der Regelungen zum neuen Stiftungsregister am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Letzteres wird erst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Durch die neuen Reformvorschriften werden insbesondere viele bislang geltende ungeschriebene Rechtsgrundsätze nunmehr ausdrücklich im BGB kodifiziert. Wichtige Neuerungen im Überblick Die Reform hat vor allem Auswirkungen auf die Vermögensverfassung der Stiftung, die Haftung der Stiftungsorgane und Satzungsänderungen. Zum ersten Mal werden auch die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen ausdrücklich normiert sein. Im Hinblick auf das Stiftungsvermögen führt [...]