BNetzA veröffentlicht neues Papier mit Abschalthinweisen
Am 05. September 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein weiteres Papier zum Umgang mit geschützten und nicht geschützten Letztverbrauchern im Fall einer Gasmangellage veröffentlicht. Demnach müssen auch geschützte Gaskunden in der Notfallstufe der Gaskrisenplanung mit Einschränkungen rechnen. "Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz", so die BNetzA in dem Papier. Sie behält sich vor, im Notfall in ihrer Rolle als Bundeslastverteiler auch geschützten Kunden Anweisungen zur Reduktion des Gasverbrauchs zu erteilen. Allein der "lebenswichtige Bedarf" solle auf keinen Fall eingeschränkt werden. Den Auftrag dazu leitet die BNetzA aus den Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ab. Was lebenswichtiger Bedarf ist, ist nicht konkret ausformuliert. Als Beispiel werden in dem Papier lediglich die privaten Pools und Saunen genannt, deren Beheizung mit Gas allerdings ohnehin [...]