Festlegung für Solaranlagen auf Grünland und Moorböden
Die Bundesnetzagentur hat neue Richtlinien erlassen, die ab dem 1. Juli 2023 für besondere Solaranlagen auf Grünland und wiedervernässten Moorböden gelten. Diese Flächen wurden zuvor entwässert und landwirtschaftlich genutzt. Die Bundesnetzagentur führte im Frühjahr eine Konsultation durch und berücksichtigte dabei 38 Stellungnahmen aus verschiedenen Bereichen. Besondere Solaranlagen umfassen Solaranlagen, die entweder auf Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf wiedervernässten Moorböden errichtet und betrieben werden. Dadurch wird eine Doppelnutzung der Fläche oder die Wiedervernässung von klimarelevanten Moorböden am Standort der Anlagen ermöglicht. Besondere Solaranlagen waren zunächst im Rahmen der Innovationsausschreibungsverordnung gefördert und wurden zum 01.01.2023 fest in die Flächenkulisse des novellierten EEG 2023 übernommen. Um das im EEG formulierte Ziel von 215 Gigawatt installierter Photovoltaikleistung zu erreichen, [...]