Die geplanten neuen Vorgaben für Unternehmen nach dem EnEfG
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde am 21.09.2023 vom Bundestag beschlossen und Ende Oktober soll sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem konkrete Effizienzmaßnahmen für Unternehmen vor, die wir nachfolgend kurz darstellen: Umwelt- oder Energiemanagementsysteme Verpflichtet werden Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh. Diese müssen bis spätestens 20 Monate nach Inkrafttreten des EnEfG ein Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 20182) oder ein Energiemanagementsystem (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) einführen. Daneben sind die im Gesetz festgehaltenen Kennzahlen zu dokumentieren. Technisch realisierbare Energieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung sind zu dokumentieren und darzustellen und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 20214 ist vorzunehmen. Weiter werden [...]